Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNG, VERTRAGSABSCHLUSS
 

a. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Agentur  – Agenturinhaberin Nicole Grabenwarter (in der Folge „Agentur“ genannt) Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
b. Abweichungen und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.
c. Die Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
d. Änderungen der AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich widerspricht, es sei denn, es handelt sich um wesentliche Änderungen.
e. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommen.
f. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
g. Der Vertrag basiert auf dem Angebot der Agentur oder dem Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind.
h. Der Auftrag wird durch Annahme seitens der Agentur wirksam.

 
2. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
 

a. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder der Auftragsbestätigung.
b. Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Agentur.
c. Der Kunde hat innerhalb von drei Werktagen die Leistungen zu überprüfen und freizugeben. Bei Nichtfreigabe gelten sie als genehmigt.
d. Der Kunde muss der Agentur alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen.
e. Der Kunde muss die Agentur über alle relevanten Umstände informieren, auch wenn diese während der Auftragsdurchführung bekannt werden.
f. Der Kunde trägt die Kosten, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entstehen.
g. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht für Rechtsverletzungen.
h. – Nicht zurückgeforderte Unterlagen nach vier Wochen werden von der Agentur nicht weiter aufbewahrt und es besteht keine Haftung dafür.

3. FREMDLEISTUNGEN / BEAUFTRAGUNG DRITTER
 

a. Die Agentur kann nach eigenem Ermessen Dritte zur Erfüllung der Leistungen hinzuziehen.
b. Die Beauftragung von Dritten erfolgt entweder im Namen des Kunden oder im eigenen Namen, immer jedoch auf Rechnung des Kunden und nach dessen ausdrücklicher Zustimmung.
c. Die Agentur wählt sorgfältig qualifizierte Dritte aus.

4. TERMINE
 

a. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen sind in der Regel unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
b. Bei Lieferverzögerungen aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen, ruhen die Leistungsverpflichtungen und die Fristen verlängern sich entsprechend.
c. Wenn solche Verzögerungen länger als zwei Monate andauern, können sowohl der Kunde als auch die Agentur vom Vertrag zurücktreten.
d. Falls die Agentur in Verzug gerät, kann der Kunde nur nach einer schriftlichen Fristsetzung von mindestens 21 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
e. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Agentur vor.

5. VORZEITIGE AUFLÖSUNG:
 

a. Die Agentur kann den Vertrag sofort auflösen, wenn wichtige Gründe vorliegen.
b. Wichtige Gründe sind unter anderem: Unmöglichkeit oder anhaltende Verzögerung der Leistungserbringung seitens des Kunden trotz angemessener Fristsetzung, Verstoß des Kunden gegen wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung, begründete Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden oder Insolvenz des Kunden.
c. Der Kunde kann den Vertrag ebenfalls aus wichtigen Gründen ohne Fristsetzung auflösen, insbesondere wenn die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt.
d. Andere wichtige Gründe auf Seiten des Kunden entbinden ihn nicht von der Zahlung des vereinbarten Honorars.

6. HONORAR:
 

a. Das Honorar der Agentur entsteht für jede erbrachte Leistung.
b. Die Agentur kann Vorschüsse zur Deckung ihrer Kosten verlangen und Zwischenabrechnungen oder Akontozahlungen erstellen.
c. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Kleinunternehmerregelung ohne Umsatzsteuer.
d. Leistungen, die nicht durch das Honorar abgedeckt sind, werden gesondert vergütet, ebenso wie Barauslagen der Agentur.
e. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich, und wenn die tatsächlichen Kosten die veranschlagten übersteigen, wird der Kunde darüber informiert. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Werktagen schriftlich widerspricht und kostengünstigere Alternativen nennt.

7. ZAHLUNG, EIGENTUMSVORBEHALT:
 

a. Das Honorar ist sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden.
b. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur. Das vereinbarte Werknutzungsrecht wird ebenfalls erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars gewährt.
c. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Kunde ist verpflichtet, Mahn- und Inkassospesen zu erstatten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.
d. Bei Zahlungsverzug kann die Agentur sämtliche erbrachten Leistungen und Teilleistungen aus anderen Verträgen sofort fällig stellen und ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, bis der offene Betrag beglichen ist.
e. Im Falle von Ratenzahlungen kann die Agentur bei nicht fristgerechter Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld verlangen.
f. Der Kunde darf eigene Forderungen nicht mit Forderungen der Agentur verrechnen, es sei denn, die Forderung des Kunden wurde schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

gDie unterschiedlichen Leistungen liegen unterschiedlichen Zahlungskonditionen:

Webdesign und Branddesign Aufträge inkl. Redesign:

20% bis 50% der Kosten (lt. vorab übermitteltem Angebot bzw. Auftragsbestätigung) sind, sofern nicht explizit gegenteiliges vereinbart wurde, zwei Wochen VOR Erbringung der Dienstleistung zu bezahlen. Sollte der Termin kurzfristig sein, ist der Anzahlungs-Betrag SOFORT nach Rechnungserhalt zu begleichen. Der restliche Betrag ist sofort nach Leistungserbringung (Fertigstellung und Übergabe der Website) zu bezahlen. 

Bitte beachte:

Wenn die Rechnung nicht rechtzeitig beglichen wird, wird dein Auftrag storniert und der Termin anderweitig vergeben.
Wenn du ein Redesign buchst, muss deine Website vorab geprüft werden. Erst dann erfolgt ein individuelles Angebot.

Website Betreuung (inhaltlich & funktional):

Pauschalpreise: Die Kosten müssen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, vorab zur Gänze entrichtet werden.

Texten:

Sofern diese Dienstleistung unabhängig der Gestaltung einer Website oder eines Redesigns gebucht wird, gilt folgendes Zahlungsziel:
Die Bezahlung hat zur Gänze SOFORT nach Rechnungslegung und Leistungserbringung (bei Übergabe der Texte bzw. Beiträge) zu erfolgen.

Ansonsten ist diese Leistung im Gesamtangebot für die Erstellung einer Website bzw. eines Redesigns enthalten. Es gilt die vereinbarte Anzahlung.

Visitenkarten oder Flyer erstellen:

Es wird ein Anzahlungsbetrag vereinbart. Der Rest ist nach Leistungserbringung zu bezahlen.

Assistenztätigkeiten:

Paketpreise sind sofort und im Voraus zu zahlen. Pakete sind 6 Monate ab Bestellung gültig. Ausnahme bei stundenweiser Buchung: Anzahlung von 140 Euro. (stündliche Buchungen sind erst ab 2 Stunden möglich).

Starterpaket:
50% Anzahlung. Sofortzahlung nach Leistungserbringung.

 

Bei Stornierungen von umfangreichen Projekten (Webdesign, Start-up Support bzw. Projekten ab einer Projektgesamtsumme von 1100 Euro) bis 14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums fällt keine Stornogebühr an, 13 bis 6 Tage davor beträgt die Stornogebühr 10%. Ab Tag 6 vor Leistungsbeginn beträgt die Stornogebühr 25% des Gesamtbetrages laut Auftragsbestätigung.

Bei Vereitelung der Werkausführung durch den Auftraggeber, werden die bisher erbrachten Leistungen anteilig verrechnet. Als Werkunternehmerin bin ich berechtigt, einen (eingeschränkten) Werklohn zu fordern.

8. EIGENTUMSRECHT UND URHEBERRECHT:
 

a. Alle Leistungen der Agentur, einschließlich Präsentationen, bleiben im Eigentum der Agentur und können jederzeit zurückverlangt werden.
b. Der Kunde erwirbt das Recht zur Nutzung der Leistungen für den vereinbarten Verwendungszweck und Verwendungsdauer durch vollständige Bezahlung des Honorars.
c. Änderungen oder Bearbeitungen der Leistungen der Agentur durch den Kunden oder Dritte bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur und des Urhebers, sofern die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind.
d. Der Kunde hat kein Recht auf Herausgabe von EDV-Daten und anderen Zwischenbehelfen zur Auftragserfüllung. Diese bleiben Eigentum der Agentur, selbst wenn der Kunde dafür Wertersatz geleistet hat.
e. Für die Nutzung der Leistungen der Agentur über den vereinbarten Zweck hinaus ist die Zustimmung der Agentur erforderlich, unabhängig von einem Urheberrechtsschutz. Eine gesonderte Vergütung ist dafür angemessen.
f. Nach Beendigung des Agenturvertrages ist ebenfalls die Zustimmung der Agentur erforderlich für die Nutzung von Leistungen der Agentur oder Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erstellt hat, unabhängig von einem Urheberrechtsschutz.
g. Bei widerrechtlicher Nutzung haftet der Kunde der Agentur mit dem doppelten Honorar für diese Nutzung.

9. KENNZEICHNUNG:
 

a. Die Agentur ist berechtigt, auf Werbemitteln und Werbemaßnahmen auf die Agentur und den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür eine Entschädigung zusteht.
b. Insbesondere auf von der Agentur erstellten Websites darf ein Textverweis mit Verlinkung im Impressum und/oder Footer platziert werden. Wenn der Kunde diesen Urheberhinweis nicht wünscht, kann die Agentur eine Provision in Höhe von 25% des ursprünglichen Angebots verrechnen.
c. Die Agentur kann auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung zum Kunden hinweisen, vorbehaltlich eines schriftlichen Widerrufs durch den Kunden (Referenzhinweis).

10. GEWÄHRLEISTUNG:
 

a. Der Kunde muss Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung schriftlich mit Angabe der Mängel anzeigen, sonst gilt die Leistung als genehmigt.
b. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge hat der Kunde das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Agentur.
c. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, sofern der Kunde alle erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
d. Die Agentur kann die Verbesserung verweigern, wenn sie unmöglich oder unverhältnismäßig aufwendig ist. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt oder Minderung.
e. Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche Prüfung der Leistung in Bezug auf Zulässigkeit, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Aspekte. Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, die vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
f. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress erlischt nach einem Jahr. Der Kunde darf Zahlungen wegen Mängeln nicht zurückhalten, und die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

11. HAFTUNG UND PRODUKTHAFTUNG:
 

a. Die Agentur haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden, unabhängig davon, ob es sich um direkte oder indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Schäden aufgrund von Verzögerungen, Unmöglichkeit, Verletzung positiver Vertragspflichten, mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Der Geschädigte muss das Vorliegen grober Fahrlässigkeit nachweisen.
b. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund der erbrachten Leistungen (z. B. Werbemaßnahmen, Erstellung einer Website…) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihren Hinweispflichten nachgekommen ist (dies gilt besonders dann, wenn es um die Erstellung datenschutzrechtlich-relevante Inhalte geht. Diese müssen unbedingt von einem Anwalt für Datenschutzrecht gegengeprüft werden) oder solche für sie nicht erkennbar waren. Dabei spielt leichte Fahrlässigkeit keine Rolle. Die Agentur haftet insbesondere nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden, Kosten von Urteilsveröffentlichungen oder Schadenersatzforderungen von Dritten. Der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
c. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen nach sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens oder spätestens nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Die Schadensersatzansprüche sind auf den Nettowert des Auftrags begrenzt.

Ergänzung zur Gewährleistung und Haftung:


Sicherheitshinweis


Die regelmäßige Wartung ist nicht im Leistungsumfang einer Website-Erstellung inbegriffen. Ich weise jedoch darauf hin, dass die regelmäßige Wartung in Form von wöchentlichen bzw. monatlichen Updates der WordPress Version, der Plugins und der Version des Themes für die Sicherheit und Kompatibilität der Website erforderlich sind. Sollte es aufgrund unsachgemäßer Bedienung der Website zu Problemen kommen, oder die Website sogar ausfallen, fällt dies nicht unter Gewährleistung. 

Im Falle eins Abo-Modells, zb. in Form von kostenpflichtigen Plugins, muss ich darauf hinweisen, dass diese Gebühren jährlich an externe Anbieter zu entrichten sind. Sollte die jährliche Verlängerung wegfallen, kann dies zu möglichen Störungen und Sicherheitslücken führen. Auch der komplette Ausfall einer Website ist denkbar. 

Der Elementor Page Builder PRO ist ein jährlich zu entrichtendes Abonnements. Ich muss auch hier auf die oben erwähnten Risiken hinweisen. Informationen zur Verlängerung erhalten Sie hier: Elementor Plugin Pricing: Find The Right Plan For You

 
12. DATENSCHUTZ:
 

a. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die Agentur die vom Kunden bereitgestellten Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Überweisungen) für die Vertragserfüllung, Kundenbetreuung und eigene Werbezwecke automatisiert erfasst, speichert und verarbeitet.
b. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, elektronische Werbepost bis auf Widerruf zu erhalten.

 
13. ANZUWENDENDES RECHT
 

a. Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 
14. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
 

a. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
b. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

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